Liebe Mitglieder,
lange konnten wir in der Geschäftsstelle nicht von Angesicht zu Angesicht für euch da sein. Nach der ab Montag, den 22. Februar geltenden 6. Änderung der Berliner Infektionsschutzverordnung ist der Leihbetrieb in Bibliotheken wieder zulässig.
Wir haben lange darüber nachgedacht, wie auch wir den Leihbetrieb in der Geschäftsstelle wieder ermöglichen können und uns dabei auf folgendes Konzept verständigt:
Ein eingeschränkter Leihbetrieb für Bibliothek und Materialvermietung ist ab dem 22.02.2021 zu den Geschäftszeiten möglich. (ausschließlich mit einem gebuchtem Termin! und Vorab-Reservierung von Büchern/Ausrüstung)
Dabei ist zu beachten:
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