Ab 1. Januar gelten auf Italiens Skipisten neue Sicherheitsbestimmungen. Demnach müssen Skifahrer und Skifahrerinnen ab jetzt immer einen Nachweis für eine Haftpflichtversicherung dabei haben und zudem einen Helm tragen, wenn man über 18 Jahre als ist.
Das Gute ist, die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht.
Außerdem wird das Skifahren unter Alkoholeinfluss geahndet.
Mehr dazu auf der Seite des Alpenvereins.
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