Der Bundesjugendausschuss hat im Dezember 2024 eine Position zur Verteidigung der Demokratie verabschiedet. Darin fordert die JDAV von den antragsberechtigten Verfassungsorganen, dass diese ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Ziel des Verfahrens ist, dass das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die AfD verfassungswidrig ist. Anzeichen dafür wurden bereits festgestellt und die JDAV findet, dass diese sehr ernst genommen werden müssen.
Die JDAV setzt sich mit ihren Werten für Demokratie, Toleranz und Vielfalt ein. Sie vertritt gemeinsam mit dem DAV „die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz“ sowie „Diskriminierungsfreiheit, Vielfalt und Chancengleichheit aller“ (vgl. Satzungszweck in § 2 Abs. 3 DAV Satzung). . Dieses Selbstverständnis und seine Umsetzung sind in den „Grundsätzen- und Bildungszielen“, dem Leitbild der JDAV, festgeschrieben.
Im Bewusstsein, dass ein Parteiverbot ein sehr scharfes Instrument der Demokratie ist, sieht die JDAV die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht als gegeben. Wenn die AfD verfassungswidrig ist, darf sie keine parlamentarische Macht ausüben können, um die Abschaffung der Demokratie voranzutreiben. Deshalb fordern sie die Verfassungsorgane auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Hier das Positionspapier: beschlossen durch den Bundesjugendausschuss am 6. Dezember 2024.
Hier geht es zum gesamten Beitrag auf der JDAV Seite „Demokratie verteidigen jetzt!“
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