Minderjährige müssen im Regelfall beim Klettern und Bouldern beaufsichtigt werden. Wir orientieren uns hierbei an den Empfehlungen des Alpenvereins und bitten um Berücksichtigung und Kenntnis:
Aufsicht für bouldernde/kletternde/sichernde Kinder darf/kann nur übernehmen, wer auch selbst Kenntnis der eingesetzten Sicherungstechnik bzw. der entsprechenden Kletter- und Boulderregeln hat und sich aktiv um die Kinder kümmert. So kann eine angemessene Aufsicht für kletternde Kinder nicht aus dem Bistrobereich heraus erfolgen, da von hieraus nicht direkt in das Sicherungsgeschehen eingegriffen werden kann.
Bitte beachtet, dass unser Boulder- und Trainingsbereich kein Spielplatz ist und daher zur individuellen Nutzung (außerhalb des Gruppen-/Ausbildungsbetriebes) erst ab 14 Jahren genutzt werden soll.
DAV- und JDAV-Empfehlung zur Sicherungskompetenz und Aufsichtspflicht beim Klettern mit Kindern und Jugendlichen (pdf)
Die online ausfüllbaren und unterschreibbaren Formulare (ein Tablet oder Smartphone zum Öffnen von PDF-Dateien ist erforderlich, andernfalls bitte ausdrucken und mitbringen/scannen und per Email an service(at)dav-kletterzentrum.de senden) für die Nutzung unserer Anlage finden sich hier:
Einverständniserklärung für Minderjährige
Vollmacht mit Einverständniserklärung
(Für Minderjährige gelten auch im Rahmen von Gruppenveranstaltungen besondere Zutrittsbedingungen.)