Benutzungsordnung | Benutzungsordnung_Materialverleih
Minderjährige müssen im Regelfall beim Klettern und Bouldern beaufsichtigt werden. Wir orientieren uns hierbei an den Empfehlungen des Alpenvereins und bitten um Berücksichtigung und Kenntnis:
DAV- und JDAV-Empfehlung zur Sicherungskompetenz und Aufsichtspflicht beim Klettern mit Kindern und Jugendlichen (pdf)
Die passenden Formulare für die Nutzung unserer Anlage finden sich hier:
Minderjährige im Kletterzentrum – Vollmacht, Einverständniserklärung, Gruppenveranstaltungen (Für Minderjährige gelten auch im Rahmen von Gruppenveranstaltungen besondere Zutrittsbedingungen.)
Familientarif: Kinder bis 13 Jahre erhalten in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten (Elternteils) freien Eintritt – dies gilt nicht im Rahmen des Kursbetriebes.
Sozialtarif: 7 € statt 11 € bei Vorlage von Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung ab 50% (freier Eintritt für Begleitperson bei Merkzeichen B), berlinpass, Ankunftsnachweis (Flüchtlinge). Gilt nur für Mitglieder und nicht bei Nutzung mit ermäßigungsberechtigten Gruppen. Die Mitgliedschaft im DAV muss durch den aktuellen Mitgliedsausweis nachgewiesen werden, andernfalls kann ein Eintritt nur als Nichtmitglied erfolgen.
2 Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.
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Hallen-, Kletter- und Boulderregeln
Minderjährige im Kletterzentrum
Sicherheit im Bergsport auf alpenverein.de