Benutzungsordnung
Minderjährige müssen im Regelfall beim Klettern und Bouldern beaufsichtigt werden. Wir orientieren uns hierbei an den Empfehlungen des Alpenvereins und bitten um Berücksichtigung und Kenntnis:
DAV- und JDAV-Empfehlung zur Sicherungskompetenz und Aufsichtspflicht beim Klettern mit Kindern und Jugendlichen (pdf)
Die passenden Formulare für die Nutzung unserer Anlage finden sich hier.
Formular für Schulen und Soziale Einrichtungen (Für Minderjährige gelten auch im Rahmen von Gruppenveranstaltungen besondere Zutrittsbedingungen.)
Preisliste als PDF
Die Mitgliedschaft im DAV muss durch den aktuellen Mitgliedsausweis nachgewiesen werden, andernfalls kann ein Eintritt nur als Nichtmitglied erfolgen.
Familientarif: Kinder bis 13 Jahre erhalten in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten (Elternteils) freien Eintritt, dies gilt nicht im Rahmen des Kursbetriebes.
2 Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt.
3 Dauerkarten und Guthaben sind an die jeweilige Mitgliedsnummer gebunden und verfallen zum Ablaufdatum oder bei Kündigung der Mitgliedschaft.
Hallen-, Kletter- und Boulderregeln
Minderjährige im Kletterzentrum
Sicherheit im Bergsport auf alpenverein.de