Versicherungsschutz für DAV-Mitglieder
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
Einschränkung des ASS Versicherungsschutz (Alpiner Sicherheits-Service): Kein ASS Versicherungsschutz besteht bei: Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Hier finden Sie Informationen zu Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland? https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/
Neben der schriftlichen Schadensmeldung bietet die Würzburger Versicherung auch die Möglichkeit einer Online-Schadensmeldung für folgende Versicherungen:
Dokumente zum Download:
Flyer Alpiner Sicherheitsservice ASS
Leistungsübersicht
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Kundeninformationen nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
Schadensanzeige
Flyer Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF) mit Antrag
RSF Informationen
RSF Produktinformationen
Kundeninformationen nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
Details der Versicherungsleistungen finden Sie auf der Seite des DAV-Hauptverbandes.
Antrag DAV Hundebergungsversicherung Formular
AVB DAV Hundebergung 02-08.23
IPID DAV Hundebergung 02-08.23
Zum Newsletter-Archiv