(Klicken Sie auf die Fragen!)Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns per Mail service@dav-Berlin.de oder rufen sie an (030)213092600
Wählen Sie einfach die Sektion mit den von Ihnen gewünschten Angeboten (Kursprogramm, Materialverleih, Bibliothek, Kletterzentrum), welche Sie nutzen möchten. Alle Sektionen stellen sich vor hier vor
Das geht online, per Mail, direkt vor Ort in der Geschäftsstelle per Aufnahmeantrag oder per Post. Wenn Sie während der Öffnungszeiten den Antrag abgeben, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis sofort und die Mitgliedschaft ist ab sofort gültig.
Bei der Online-Aufnahme erhält man sofort per Mail einen vorläufigen Ausweis. Dieser gilt ab dem Folgetag der Beantragung. Den endgültigen Ausweis erhalten Sie per Post. Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug.
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten ab dem Tag des Eintritts für das laufende Kalenderjahr. Neue Mitgliedschaften können bereits ab 1. Dezember für das Folgejahr abgeschlossen werden (=Gratismonat).
In der Übersicht der Beitragskategorien finden Sie alle regulären und alle ermäßigten Mitgliedsbeitragssätze/Kategorien.
Diese ist nur im Jahr des Eintritts zu entrichten und beträgt für Kinder und Jugendliche 8 Euro, für Junioren und Erwachsene 15 Euro und für Familien und Alleinerziehende 23 Euro. Bei einem Sektionswechsel entfällt die Aufnahmegebühr.
Dazu benötigen wir einen ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag zusammen mit dem Nachweis (aktueller Mitgliedsausweis) der Vollmitgliedschaft in einer der anderen Sektionen des DAV (ÖAV oder AVS). Bitte jährlich den Nachweis vorlegen.
Voraussetzung für eine Partnermitgliedschaft ist die gemeinsame Meldeadresse (Nachweis) und die Beitragszahlung per einem einzigen Zahlvorgang.
Der Jahresbeitrag für Familien beträgt 136 €. Eine Familienmitgliedschaft besteht aus zwei Erwachsenen und beliebig vielen, zur Familie gehörenden Kindern bis einschließlich 17 Jahre. Alle Personen müssen die gleiche Anschrift haben.
Wir versenden keine Rechnungen bzw. Erinnerungen für die Beitragszahlung. Sie können Ihren Jahresbeitrag folgendermaßen begleichen:
Per SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) Mehr als zwei Drittel unserer Mitglieder nutzen bereits dieses bequeme Verfahren zur Beitragszahlung. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, finden Sie hier das SEPA-Formular. Für das Beitragsjahr erfolgt die Abbuchung am 2. Januar bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag per SEPA-Lastschrift. Die Höhe der Abbuchung erfolgt gemäß Ihrer Beitragskategorie. Kosten für Rücklastschriften (z. B. bei erloschenem Konto) gehen zu Lasten des Mitglieds.
Per Überweisung Rechnungen zu den Mitgliedsbeiträgen werden nicht versandt. Bitte überweisen Sie – wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben – Ihren Beitrag bis 31.01.2018 mit Angabe Ihres vollständigen Namens und der Mitgliedsnummer (ersatzweise Geburtsdatum) auf das Konto der Sektion Berlin bei der Berliner Sparkasse. IBAN DE1910050000 0310022770. BIC BELADEBEXXX. Gemäß Vorstandsbeschluss wird bei verspäteter Zahlung eine Verzugsgebühr von 2,50 Euro erhoben, ist die Zusendung weiterer Erinnerungen notwendig, erhöht sich die Gebühr jeweils um 2,50 Euro.
Per EC-Karte Selbstverständlich können Sie den Beitrag auch bar oder per EC-Karte in unserer Geschäftsstelle bezahlen.
Ihre Mitgliedschaft und die Versicherungsleistungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, mit dem Sie in unserer Mitgliederdatenbank angelegt und die laufenden Mitgliedsbeiträge bezahlt sind. Der Mitgliedsausweis ist bis 28. Februar des Folgejahres gültig, wenn die Mitgliedschaft ungekündigt ist (Kündigungsfrist: 30. September).
Mit dem Alpinen Sicherheits-Service (ASS) bietet der DAV seinen Mitgliedern einen ausgezeichneten Schutz in den Bereichen Unfallfürsorge und Haftpflicht. Nähere Informationen können Sie einer Broschüre entnehmen, die in der Geschäftsstelle erhältlich ist oder auch im Flyer 2017 zur Verfügung steht. Bitte denken Sie daran, dass ein vollständiger Versicherungsschutz von der Pünktlichkeit Ihrer Beitragszahlung abhängt. Mitglieder mit Einzugsermächtigung haben hier eine Sorge weniger. Bei Mitgliedern, die bis zum 31. Januar 2018 keine Beitragszahlung geleistet haben, besteht ab Februar 2018 bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
Das Abkommen „Gegenrecht auf Hütten“ vergünstigt die Übernachtung der Mitglieder der unterzeichneten Vereine auf den Schutzhütten im Alpenraum. Mehr dazu hier.
Wechsel zur Sektion Berlin: Im DAV gibt es den unterjährigen kostenfreien Sektionswechsel. Erforderlich ist dazu die Kündigung in der 'alten' Sektion. Mit der dann erhaltenen Kündigungsbestätigung und Ihrem Mitgliedsausweis bitte in der Sektion Berlin melden und die Mitgliedschaft beantragen. Daraufhin erhalten Sie im Tausch einen Ausweis unserer Sektion für das gleiche Jahr ohne nochmals einen Beitrag zu bezahlen. Eine Aufnahmegebühr entfällt beim Sektionswechsel. Wechsel in eine andere Sektion: Sie kündigen in der Sektion Berlin (Kündigungsfrist 30.09.) und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Sie stellen einen Mitgliedsantrag in der neuen Sektion Ihrer Wahl und reichen Ihre von uns erhaltene Kündigungsbestätigung und den aktuellen Mitgliedsausweis dort ein. Daraufhin erhalten Sie im Tausch einen Ausweis der „neuen“ Sektion für das gleiche Jahr ohne nochmals einen Beitrag zu bezahlen. Auch eine erneute Aufnahmegebühr entfällt.
Achtung: Bitte denken Sie in jedem Fall selbst daran, in Ihrer bisherigen Sektion zu kündigen. Diesen Schritt müssen Sie selbst tätigen. Andernfalls müssen Sie zusätzlich auch dort weiterhin Beiträge zahlen.
Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. Partnertarif, Sozialtarif, Schwerbehinderung) wirken sich im Folgejahr aus und müssen rechtzeitig vor Jahresende bei der Sektion Berlin eingehen.
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächste, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.
Senden Sie uns die Änderung bitte rechtzeitig, am besten per Mail an service@dav-berlin.de. Die Adressdaten werden in regelmäßigen Abständen an den DAV-Hauptverband für den Versand des Mitgliedermagazins „Panorama“ und den Ausweisversand übermittelt.
Die Namensänderung bitte am besten per Mail an service@dav-berlin.de. Der neue Name erscheint dann automatisch auf dem Ausweis im nächsten Kalenderjahr. Für Ihre Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen. Möchten Sie sofort einen Ausweis mit neuem Namen, senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Ausweis zurück und geben Sie Ihre neuen Daten mit an. Wir müssen den alten Ausweis einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen. Die Ausstellung des neuen Ausweises ist kostenlos.
Um uns Ihre neue Bankverbindung zukommen zu lassen, nutzen Sie bitte dieses SEPA-Formular. Bitte ausfüllen (bitte alle Namen des Haushaltes eintragen) und unterschrieben an uns zurücksenden.
Im DAV gibt es leider keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft, z.B. wegen Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalt, Krankheit, etc. ruhen zu lassen. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie bitte, dass ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir Ihre Zeitschriften bei Vorliegen einer korrekten Adresse weltweit versenden.
Neue Mitglieder erhalten den Ausweis umgehend nach Antragstellung. Im nächsten Jahr erhalten die Mitglieder ihre neuen Mitgliedsausweise im Februar, sofern die Zahlung erfolgt ist. Alle Ausweise (bei ungekündigter Mitgliedschaft) bleiben offiziell bis Ende Februar des Folgejahres gültig.
Die Zustellung eines Ersatzausweises per Post kostet 2,00 €.
Die Kündigung muss schriftlich (formlos, gern auch per Mail) bis spätestens 30.09. eines Jahres in der Sektion Berlin eingehen, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Jahr enden soll. Nach erfolgter Beitragszahlung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum 31.12. des Folgejahres. Bitte beachten Sie, eventuelle Partner bzw. die Familienmitglieder einzeln aufzuführen, für die gekündigt werden soll.
Der DAV-Mitgliedsbeitrag ist nicht steuerlich abzugsfähig, denn für den Beitrag erhalten die Mitglieder umfangreiche Leistungen wie Versicherungsschutz, vergünstigte Hüttenübernachtung, Zeitschriften und sonstige Vergünstigungen.
Spenden an den DAV sind steuerlich abzugsfähig. Die Sektion Berlin ist als gemeinnützig anerkannt und stellt ihren Spenderinnen und Spendern Zuwendungsbestätigungen aus.
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